Bestätigung der bisher erfolgten Ausbildung
Bei einem Wechsel der Fahrschule müssen Sie Ihren Ausbildungsnachweis nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) von der Fahrschule erhalten, um die bisher absolvierten Stunden zu dokumentieren.
Der Nachweis dient dazu, dass Sie bei der neuen Fahrschule dort anknüpfen können, wo Sie aufgehört haben, was für die Einhaltung der Mindestausbildung nach § 8 Abs. 1 Nr. 7 FahrschAusbO entscheidend ist. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen wie Nachweise über absolvierte Fahrstunden und bestandene Theorieprüfungen mitzunehmen.
Ausbildungsnachweis bei Wechsel
Aushändigung durch die Fahrschule: Sie haben Anspruch auf die Ausbildungsbescheinigung, sobald die Ausbildung im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang abgeschlossen ist. Der Wechsel der Fahrschule ändert diesen Anspruch nicht.
Zweck des Nachweises: Der Nachweis dokumentiert die bereits absolvierten theoretischen und praktischen Stunden. Dieser ist wichtig, damit Sie bei der neuen Fahrschule nicht von vorne beginnen müssen.
Übertragung der Stunden: Die bisher absolvierten Fahrstunden müssen bei der neuen Fahrschule übertragen werden, um die Ausbildung fortsetzen zu können.
Unterschriften: Der Ausbildungsnachweis muss nach § 6 Abs. 2 Satz 2 FahrschAusbO von der Fahrschule unterzeichnet und Ihnen zur Unterschrift vorgelegt werden.
Wichtige Unterlagen: Nehmen Sie bei einem Wechsel alle relevanten Unterlagen mit, einschließlich der Nachweise über absolvierte Fahrstunden, bestandenen Theorietest.
