AGB…. Absage von Fahrstunden

Liebe Schüler,

vereinbarte Fahrstunden sind bindend und daher ist es sehr wichtig, Termine rechtzeitig abzusagen. Wenn ihr dies nicht macht, steht der Fahrlehrer da wartet auf euch, ein Zeitfenster wurde für euch geblockt, es gibt keine Einnahmen für die Fahrschule und der Fahrlehrer möchte für seine Arbeitszeit bezahlt werden. Nicht zu vergesseb, dass sich vielleicht ein anderer Schüler sehr gefreut hätte diese Fahrstunde zu fahren. Ein “Ausfall” wegen zu spätem Absagen oder nichterscheinen,  kostet  75% der geplanten Fahrübung als Ausfallentschädigung.

Diese Kosten wollen wir für unsere Schüler natürlich  vermeiden, darum  haltet euch an die Fristen und wir haben eine Chance die Fahrübung an andere Schüler weiter zu vergeben.

Vielen Dank dafür……. im Voraus von uns, eurem Fahrlehrer und wahrscheinlich auch dem Schüler der die rechtzeitig abgesagte Fahrübung bekommt 😉

Ziffer 3

Absage von Fahrstunden, Sonderfahrten/Benachrichtigungsfrist

Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrübungen nicht mindestens 48 Stunden, persönlich oder telefonisch ( keine E-Mail) vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrübungen in Höhe von 75%  des Fahrstundenentgeltes zu verlangen, welche zur nächsten Fahrübung ausgeglichen werden muss. Für Sonderfahrten (ÜLF, AB, NF) und die praktische Prüfung gilt zur Absage eine Frist von 6 Werktagen, vor dem vereinbarten Termin. Sollte dies nicht eingehalten werden, werden wiederum  75 % des Entgeltes als Ausfallentschädigung fällig. Die Fahrschule Eulert kann die weitere Ausbildung bis zum Ausgleich der Schuld unterbrechen. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.