In 5 Schritten zum Führerschein

Anmeldung in der Fahrschule

Zur Anmeldung kommst du einfach zu unseren Büro – Öffnungszeiten in die Fahrschule und wir informieren dich persönlich und unverbindlich über den Ablauf und die Kosten der Führerscheinausbildung.

Wir geben dir Tipps rund um den Führerscheinantrag und beantworten gern all deine Fragen, die dich beschäftigen.

Wenn du dich für uns entscheidest, schließen wir mit dir einen Ausbildungsvertrag ab. Dazu brauchst du nur deinen Personalausweis dabei zu haben und die Grundgebühr bezahlen.

Jetzt könntest du sofort am Theoretischen Unterricht teilnehmen.

Wenn du bei Anmeldung noch nicht volljährig bist, müssen deine Eltern ihr Einverständnis geben damit du, bei uns, mit der Fahrausbildung beginnen kannst. Am besten sie sind bei der Anmeldung dabei.

Wenn du am “Begleitenden Fahren mit 17” teilnehmen möchtest, benötigst du spezielle Formulare zur Antragsstellung beim Bürgeramt. Diese findest du als Link  unter Punkt 2.

Nice to know

Wir geben dir gern einen Flyer eines Anbieters für die nötige Schulung der “Ersten Hilfe”  incl. Sehtest und Passbilder mit. Diese benötigst du für den Antrag beim Bürgeramt und werden mit dem Flyer, zu einem guten Preis angeboten. Natürlich kann dies auch bei jedem anderen Anbieter gemacht werden.

Weitere Infos unter Punkt 2.

Antrag beim Bürgeramt

Click me

Für die Antragsstellung muss beim Bürgeramt in Berlin ein Termin online vereinbart werden.

Der Führerscheinantrag muss vom Fahrschüler persönlich gestellt werden.

Der Antrag wird frühstens 6 Monate vor dem 18 Lj. bzw. dem 17 Lj. angenommen.

Um einen Führerschein beantragen zu können, müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden.

Für die Antragstellung sind vorzulegen:

  1. Sehtest ( aktuell )
  2. Bescheinigung über Erste Hilfe Schulung. (Wenn eine Schulung schon einmal nachgewiesen wurde, muss die Bescheinigung nicht noch einmal vorgelegt werden, oder wenn du einen Medizinischen Beruf ausübst.)
  3. ein biometrisches Lichtbild (35x45mm)
  4. Ausweis oder Reisepass
  5. Angabe der Fahrschule: Name des Inhabers/Fahrschule und Anschrift der Fahrschule; Solltest du dich bei Antragstellung noch nicht für eine Fahrschule entschieden haben, kannst du diese Angabe an die Fahrerlaubnisbehörde nachreichen.
  6. Vorlage des vorhandenen Führerscheins bei Erweiterung auf eine neue Klasse, zusätzlich Kopie des Führerscheins sofern dieser nicht in Berlin ausgestellt wurde.
  7. Antragsgebühr von derzeit € 49,80
  8. ggf. Formulare für “fahren mit 17”
  • Für jede Begleitperson ein Formular “Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17”
  • Personalien und Unterschrift der Begleitperson,
  • Kopie des Personalausweises der Begleitperson und
  • Kopie des Führerscheins der Begleitperson
  • Antragsgebühr: 51,10 Euro
  • zusätzlich pro Begleitperson: 5,10 Euro

Downloads

Für unsere Schüler aus dem Berliner Umland ( Blankenfelde/Mahlow)

Das Bürgeramt möchte gern im Voraus einen ausgefüllten Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis. Ggf. das notwendige Beiblatt zum begleiteten Fahren BF17 und für jede gewünschte “Begleitperson” das entsprechend ausgefüllte Formular mit Kopie des Ausweises und des Führerscheins.

Ebenfalls wird im Umland eine extra Gebühr, bei Antragstellung,  für den Antrag auf B197 erhoben und die “Schaltbescheinigung” muss min. 4 Wochen vor der praktischen Prüfung beim Amt eingereicht werden.

https://www.teltow-flaeming.de/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen/details/fahrerlaubnis

Weitere Informationen und die PDF´s zum Download könnt ihr hier der verlinkten Seite entnehmen

https://www.luckenwalde.de/redirect.phtml?extlink=1&La=1&url_fid=2625.583.1

Theoretische Ausbildung

Die Fahrausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Ausbildungsteil.

Die theoretische Pflichtausbildung umfasst 12 Grundthemen (beim Ersterwerb) sowie Klassenspezifische Themen (Klasse B, 2 Themen 13 & 14) in dem dir allerlei Kenntnisse rund um das Führen eines Fahrzeuges und Teilnahme am Straßenverkehr vermittelt werden.

Sicher ist es nicht immer einfach theoretisches Wissen zu vermitteln, dabei Spaß zu haben und Abwechslung in die Materie zu bringen, aber wir geben unser Bestes.

Zunächst einmal musst du die vorgeschriebenen Theoriestunden besuchen. Hier lernst du die Grundlagen, die später in der Praxis zur Anwendung kommen.

Die Pflichtthemen dauern 7 Wochen wenn du 2 x in der Woche die angebotene Theorie besuchst. Wenn du es schnellstmöglich durchziehen möchtest bieten wir bis zu 4 x pro Woche theoretischen Unterricht an.

2 x in der Grimmstraße, Die & Do 19 – 20:30 Uhr     und
2 x in der Rixdorfer Straße, Mi & Fr 19 – 20:30 Uhr

Auch wenn du als Erweiterer nur 6 allgemeine Themen besuchen musst, solltest du bedenken, dass die theoretische Prüfung im vollen Umfang abgelegt werden muss!

Um das im Unterricht vermittelte Wissen zu vertiefen und dich optimal auf deine Prüfung vorzubereiten, solltest du die Fragen der Prüfung zuhause durcharbeiten. Dazu hast du von uns bei der Anmeldung dein Online Lernmaterial mit  App erhalten. Damit kannst du dich bestmöglich auf deine Theorieprüfung bei deiner Prüfstelle ( DEKRA/TÜV ) vorbereiten.

Ein kleiner Hinweis: Die im Internet Kostenfrei zur Verfügung gestellten App`s und Lernportale beinhalten nicht alle amtlichen Fragen und sind nur ein Auszug, am Ende fehlen dir wichtige Fragen und damit die Chance dich richtig vorzubereiten.

Hast du alle Pflichtstunden erfüllt und die theoretische Vorprüfung in der Fahrschule erfolgreich abgelegt, wird deiner Prüfstelle eletronisch der Abschluss deiner theoretischen Ausbildung übermittelt. Im Anschluss kannst du dann bei deiner Prüfstelle die theoretische Prüfung ablegen.

Vorprüfung:

Voraussetzung für die Zulassung und Übermittlung an die Prüfstelle, ist eine bestandene Vorprüfung!!
Die Fahrschule ist verpflichet diese Lernkontrolle durchzuführen.
Das ist gleichbedeutend damit, dass die Fahrschule den Schüler als „reif für die Prüfung“ einstuft. Diese Pflicht der Lernkontrolle basiert auf §4(1) & §6 Fahrsch.Ausbildungs.Ordnung und wird durch eine sogenannte „ Vorprüfung“ in den Fahrschulräumen durchgeführt.

Zusätzlich dient diese zum eigenen Check deines Kenntnisstandes. Bringt auch den Vorteil mit sich, dass du ggf. weißt, dass ein wenig mehr Übung erforderlich ist. Gleichzeitig sparst du die Kosten die angefallen wären incl. einer 14 tägigen Wartezeit bei einem Nichtbestehen auf der Prüfstelle.

Diese Wartefrist kann durch Teilnahme an 2 weiteren Theorieunterrichtseinheiten verkürzt werden. Eine Bescheinigung wird durch die Fahrschule, nach Teilnahme am Unterricht, zur Vorlage bei der Prüfstelle ausgestellt.

Die Theorie Prüfung ist frühestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters möglich.

Bei der Prüfstelle zur  theoretischen Prüfung vorzulegende Unterlagen:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Benachrichtigungsschreiben vom www.berlin.de/labo
  • ( Ausbildungsbescheinigung wurde zuvor elektronisch übermittelt )

DEKRA –  Öffnungszeiten:

Ullsteinstr. 86-94
12109 Berlin

Mo  bis  Do.  14:00 – 17:00 Uhr
Fr                   08:00 – 16:00 Uhr

folgender Annahmeschluss für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung gilt:

Mo. – Do.:     17:40 Uhr
Fr.:                 15:40 Uhr.

TÜV – Öffnungszeiten:

Alboinstr.56
12103 Berlin

Mo.  bis  Fr. 07:30 – 18:00 Uhr

Prüfungsgebühr für die theoretische und praktische Prüfung:

Klasse A:

Theorieprüfung      € 22,49
Praktische Prüfung A, A2  direkt  €  /  A1, AM  €  / Aufsteiger  €

Klasse B:

Theorieprüfung € 22,49
Praktische Prüfung € neue Preise ab 0.01.2021

Die theoretische Prüfung wird am PC durchgeführt und kann ohne vorherige Anmeldung abgelegt werden.

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Die Themen des Unterrichts richten sich nach einem gesetzlichen Rahmenplan welchen du unter Theorie im Einzelnen nachlesen kannst.

>>> Zum Theorie-Lehrplan <<<

Ausbildung zur Fahrerlaubnis in der Praxis

Führerscheinausbildung ist Vertrauenssache. Wir möchten, dass euch diese wichtige Ausbildung Spaß macht und  ihr schnell und ohne große Umwege an euer Ziel kommt. Unser gemeinsames Ziel, ist dein Führerschein.
Wir wissen, dass du dich auf den Führerschein freust und darum versprechen wir  „keine Fahrstunde zu viel“
Für fast jeden Fahrschüler ist die erste richtige Fahrstunde mit ein wenig Herzklopfen und Aufregung verbunden. Das weiß dein Fahrlehrer und geht mit der nötigen Ruhe vor, dich ans Fahren heranzuführen. Außerdem ist die praktische Ausbildung nach dem Motto „Einfach beginnen, langsam schwerer werden“ aufgebaut.

  • Die Fahrstunden beginnen und enden an der Fahrschule !
  • Die Fahrstunden werden in der Regel direkt vor der Fahrübung bezahlt, in Bar oder per EC Karte. Es gibt auch die Möglichkeit eine gewünschte Summe als Vorschuss zur Verrechnung zu hinterlegen.
  • Die Anzahl der allgemeinen Fahrübungen ( Grundausbildung) richtet sich nach persönlichen Faktoren und natürlich nach deinem Geschick. Jeder hat seine Talente und an anderer Stelle muss etwas mehr getan werden.
  • eine dritte Person darf grundsätzlich nicht an den Fahrübungen teilnehmen

Sie beginnt mit der Grundausbildung:
Vor dem eigentlichen Start stehen die Vorbereitungen: Sitz einstellen, alle Spiegel einstellen, richtige Position zum Lenkrad, Höhe des Lenkrads.
Bedienung des Fahrzeugs: die ersten Anfahrversuche, erfühlen des Schleifpunktes ( Kupplung ) und Festigung durch mehrfaches wiederholen,  Bremsen Schalten und Kuppeln wird  in einer ruhigen Straße geübt und dann gehts auf die erste Einführungsrunde.
Wenn die Bedienung sitzt, wird gesteigert “Schritt für Schritt” kommen neue Dinge hinzu.  Verschiedene Fahrmanöver wie: Annährung an eine Kreuzung und die Situation einschätzen, Fahrstreifenwechsel oder einparken.   Je nach Lernerfolg gehts zur nächsten Fahraufgabe: einfädeln in den dichten Verkehr, das Fahrverhalten an großen Kreuzungen,  rechts vor links  Kreuzungen, einparken und abbiegen.
Wenn du fit im Fahren bist, geht’s weiter mit den so genannten Sonderfahrten auch „Besondere Ausbildungsfahrten“ genannt. Dazu zählen die Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten.
Bei diesen Fahrten dreht es sich beispielsweise um das richtige Einschätzen von Geschwindigkeiten, Bremsabstände, Vorbereiten von Überholmanövern und Kurvenfahren.
Bei Nachtfahrten kommen weitere Schwierigkeiten hinzu. Dazu zählt vor allem auch das rechtzeitige Erkennen von Gefahrensituationen bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen, aber auch die Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug.

Jetzt wird es Zeit, sich mit deinem Fahrlehrer über einen Prüfungstermin zu unterhalten.
Er gibt dir jederzeit seine Einschätzung über deinen Ausbildungsstand und jetzt wieviel Fahrstunden er noch  für angemessen hält, um das du deine Prüfung erfolgreich meisterst.

Bitte schau unter den FAQ nach weiteren Erläuterungen zu:

  • Vereinbarung von Fahrstunden, ihre Einhaltung und Absagefristen
  • Ablauf erste Fahrstunde
  • wie lange dauert meine Ausbildung
  • wieviel Pflichtstunden gibt es
  • Kosten der Ausbildung

Die Fahrausbildung in Deutschland ist durch Gesetze und Verordnungen sehr genau geregelt. Man könnte denken, die Ausbildung sei in jeder Fahrschule gleich. Leider trifft das nicht zu. Viele Fahrschulen stehen im Wettbewerb zueinander.  In Preisgestalltung ( Preisdumping ) und Ausbildungsqualität sowie Dauer, sind diese Unterschiede dann für den Schüler zu erkennen. Der Preis ist nicht immer entscheident !

Deine Fahrprüfung

Im Zuge deiner Ausbildung hast du nun ausreichend Kenntnisse erlangt, so das dein Fahrlehrer dir zutraut die Fahrpraktische Prüfung zu meistern.

Mit dem Büro wird nun ein günstiger Prüfungszeitraum abgesprochen und es wird dementsprechend ein Prüftermin bei deiner Prüfstelle eingeholt.

Die mit dem Fahrlehrer besprochenen noch nötigen Fahrübungen bis zu diesem Termin, werden recht Zeitnah vor diesen gelegt, so ist man bestens Vorbereitet.

Am Prüfungstag ist eine Stunde vor der Prüfung Treffen in der Fahrschule. Es wird ganz in Ruhe noch eine Fahrübung zum “Warm werden” gefahren, die auch die Nervosität abbaut.

Auf der Prüfstelle angekommen, steigt der Prüfer zu uns ins Auto und wechselt ein paar Worte mit Schüler und Fahrlehrer und dann geht es los.

Während der Fahrt sitzt Ihr Fahrlehrer wie gewohnt rechts neben dir und der Prüfer rechts hinter dir. So hat er einen Blick auf den Tacho. Die Prüfung beginnt meist mit einfachen Fahrsituationen damit Nervosität abgebaut werden kann und um Sicherheit zu gewinnen. Der Prüfer gibt dir Anweisungen die Fahrtrichtung betreffend und du fährst …..am besten einfach so wie auch in den letzten Fahrstunden. Keine Angst, oder zumin. keine übertriebenen Befürchtungen, die Prüfer sind auch nur Menschen und sind wirklich fair.  Manchmal führen der Prüfer und Fahrlehrer ein Gespräch, lass dich davon nicht ablenken und konzentriere dich ganz auf dein Fahren.

An die Verkehrs-Situation angepasstes fahren, dass du den Überblick hast und auch die Grundfahraufgaben z.Bsp.  “einparken” gelernt hast ……das möchte der Prüfer u.a. von dir sehen.  Das kannst du, wurde alles geübt.  Wenn Fragen zu den Anweisungen des Prüfers bestehen, bitte frage ihn. Es ist kein Fehler nachzufragen, im Gegenteil, besser fragen als irgendetwas zu machen. In unklaren Situationen wird der Prüfer auch Hinweise geben.

Dann ist es auch schon geschafft….wir holen deinen Führerschein ab 😉

Bestanden 😉

Das Ergebnis der praktischen Prüfung erfährst du sofort. Der Prüfer sagt es dir. Evtl. wird noch kurz besprochen, was dem Prüfer besonders gut gefallen hat oder was noch verbesserungswürdig wäre und von dir in deinem zukünftigen Fahrverhalten beachtet.  Der Führerschein wird dir nicht gleich überreicht, da er erst nach bestandener Prüfung hergestellt wird. Du bekommst eine vorübergenende Bescheinigung mit der du bis zum erhalt, meist per Post, deiner Fahrerlaubnis fahren darfst. Ausnahme wäre, du hast das Mindestalter noch nicht erreicht.

Direktversand des Kartenführerscheins

Seit 01.07.2010 wird die Fahrerlaubnis nach Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung durch die Aushändigung eines vorläufigen Nachweises der Fahrberechtigung (kurz VNF) erteilt.
Der Kartenführerschein wird erst nach Bestehen der Prüfung hergestellt.

Damit vermeidet das Land Berlin unter anderem die Herstellung überflüssiger KFS und ermöglicht den Fahrerlaubnisbewerbern, durch Beschleunigung des Antragsverfahrens zügig die Prüfungszulassung zu erhalten.

Der VNF ist in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis drei Monate gültig.

Nach Aushändigung des VNF wird der Kartenführerschein bei der Bundesdruckerei hergestellt und anschließend durch die Deutsche Post AG als “Einschreiben Einwurf” an der bei Antragstellung angegebenen Anschrift zugestellt (Einwurf in den Briefkasten).

Anschriftenänderungen müssen der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt werden, da die Meldeanschrift nicht automatisch aktualisiert wird.

Solltest du durchgefallen sein, gilt das Gleiche wie bei der theoretischen Prüfung,  nach 14 Tagen kannst du erneut zur Prüfung gehen.

Übrigens
Solange der Prüfauftrag gültig ist, kannst du die praktische Prüfung so oft wiederholen – bis du diese bestanden hast. Du musst keine zusätzlichen Tests oder Prüfungen machen.

Wichtig

  • Ausweis nicht vergessen
  • vorhandenen Führerschein bei Erweiterung
  • Brille wenn notwendig