Mindesalter: | 18 Jahre, auch beim BF 17 möglich |
Erwerb: | Fahrerschulung |
Befristung: | keine |
Einschluss: | Vorbesitz Klasse B |
In der Fahrschule
Anmeldung Fahrschule: | Gebühr für die Schulung |
theoretischer Unterricht | 2 x Theorie Unterricht Thema 13 + 14 |
Theorieunterricht Klassenspezifisch: | keine |
Fahrpraxis: | 3,5 Zeitstunden praktischer Übungsstoff, plus 60 Minuten praktische Übungen. 210 min = 120 + 90 Grundstoff Fahrpraxis Übungen |
Sonderfahrten: | keine |
Prüfungen: | keine Prüfung, es handelt sich um eine Fahrerschulung. Es wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt |
Die Fahrerlaunisklasse B mit Schlüsselzahl 96 kann durch die Behörrde erteilt werden, wenn die “erfolgreiche” Teilnahme an einer Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubisordnung (FeV) durch eine Fahrschule vorgelegt werden kann. |
für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zul. Gesamtgewicht, wobei die zulässige Gesamtmasse der Kombination bis 4250 kg betragen darf. Wer z.Bsp. ein Anhänger für das Pferd ankuppeln möchte, benötigt den B96 |
Inhalt Fahrerschulung B96
Der theoretische Unterricht muss laut Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) 2,5 Stunden betragen. Dabei werden u.a. folgende Themen behandelt:
- andere Verkehrsteilnehmer
- richtiges Beladen
- Fahrzeugdynamik
- mechanische Zusammenhänge
Der praktische Stoff dauert mindestens 3,5 Stunden und befasst sich mit:
- Beschleunigen und Bremsen
- Abkuppeln und Ankuppeln des Anhängers
- Wenden
- Einparken
Zusätzlich zu diesen 6 Stunden, die der Lehrgang mindestens dauert, wird noch eine Stunde in der realen Umgebung gefahren. Das heißt, der Fahrschüler ist auf der öffentlichen Straße unterwegs. Eine Theorie- und Praxisprüfung entfällt beim B96.
Nach der erfolgreichen Teilnahme an dieser Schulung wird eine Teilnahmebescheinigung von der Fahrschule ausgestellt. Diese muss bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden, um die Schlüsselzahl B96 im Führerschein eintragen lassen zu können.