Dank der neuer Kombi-Ausbildung schnell und einfach zum Führerschein!
Nutze den neuen Automatik-Vorteil: Klasse B197
Mit der neuen Kombi-Ausbildung schnell und einfach zum Auto – Führerschein!
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 197 ist gemäß Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung der Nachweis über mindestens 10 Std. a 45 Minuten praktische Fahrausbildung auf einem KFZ mit Schaltgetriebe, sog. Schaltnachweis (§ 17 a Abs. 2 Satz 3 FeV).
Das bedeutet für alle Fahrschüler*innen der Führerscheinklasse B (PKW), dass sie ihre praktische Prüfung künftig auf einem Automatikfahrzeug ablegen und anschließend uneingeschränkt sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren dürfen. Die Schlüsselzahl B197 macht’s möglich!
Sie stellt einen vollwertigen Klasse B Führerschein mit Automatik-Prüfung dar.
Das bedeutet für dich als Fahrschüler*in:
- stressfreieres Lernen
- und weniger Anspannung bei der Prüfung im Automatikfahrzeug
- min. 10 Fahrstunden a 45 Min. im Schaltfahrzeug sind gesetzlich vorgeschrieben, es dürfen natürlich auch gern mehr gemacht werden!
- Testfahrt mit deinem eigenen Fahrlehrer nach den Schaltstunden: notwendig für den Nachweis, dass du ein Schaltfahrzeug fahren kannst. Dazu ist kein externer Prüfer vorgeschrieben.
Vorteile
- volle Konzentration auf die Verkehrssituation
- keine Ablenkung durch Schaltvorgänge und Überlegung, “in welchem Gang bin ich gerade”
- die Ausbildung erfolgt zum größten Teil auf einem Automatikfahrzeug
- Prüfung im Automatikfahrzeug ohne Schaltstress
- die Befürchtung das Auto in der Prüfung abzuwürgen ist damit hinfällig
Ablauf
- Die allgemeine Führerscheinausbildung erfolgt auf einem Auto mit Automatikgetriebe
- absolvierung von 5 Fahrstunden a 90 Min. auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe während deiner Ausbildung nach bereits gewonnener Sicherheit im Umgang mit dem Fahrzeug und erkennen der Verkehrssituationen
- anschliessend NUR eine 15 minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer / deiner Fahrlehrerin – ohne versteckte Zusatzkosten
- Prüfungsfahrt bei deiner Prüfstelle auf deinem bekannten Automatikfahrzeug
Gerne geben wir dir weitere Information sowie den genauen Ablauf der neuen Ausbildung, bei einem Besuch in unseren Fahrschulbüros
Für unsere Schüler aus dem Berliner Umland ( Blankenfelde – Mahlow- Teltow Fläming )
Es muss vor dem Termin beim Bürgeramt der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis Kl. B oder B197
ausgefüllt werden.
Es wird auf der Seite des Bürgeramtes gesagt, der Antrag sei in der Fahrschule erhältlich, dies ist nicht der Fall. Wir als Fahrschule in Berlin haben kein Antrag vorliegen.