Link - Bildliche Erläuterungen Grundfahraufgaben Kl.AM
© Degener Verlag
Mindesalter: | 16 Jahre |
Erwerb: | direkt |
Befristung: | keine |
Einschluss: | keine |
Anmeldung Fahrschule: | Beratung und Beantwortung jeglicher Fragen zum Führerschein. Leistung der Grundgebühr |
Theoretischen Unterricht: | 12 x 90 Minuten (Ersterwerb) 6 x 90 Minuten (Erweiterung) |
Theorieunterricht Klassenspezifisch: | 4 x 90 Minuten |
Fahrstunden: | Die Anzahl der Fahrübungen richten sich nach deinem pers.Geschick. Nach unserem Erfahrungswert ergibt sich ein Durchschnitt von ca. 5 x 120 Min. FÜ |
Sonderfahrten: | |
Prüfungen: | theoretische Vorprüfung in der Fahrschule, Theorie und Praxisprüfung durch die Prüfstelle |
bei der prakt. Prüfung zu zeigende Grundfahraufgaben: | Nr. 2 und 5 sind immer Bestandteil der Prüfung. Zusätzlich wird der Prüfer eine Aufgabe von Nr. 3 und 4 sowie eine von Nr. 7, 8 und 9 ausgewählen. Insgesamt 4 Grundfahraufgaben |
Zweirädrige Kleinkrafträder ( auch mit Beiwagen ) und Fahrräder mit Hilfsmotor, Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige ( Leermasse von nicht mehr als 350 kg ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen) Leichtkraftfahrzeuge |
– bis 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit – mit max. 50 ccm Hubraum ( Verbrennungsmotor ) – mit max. 4 kW ( Elektromotor ) |
Modellversuch an 15 Jahre in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. |
erfolgt über sogenannten Führungsfunk, das heißt du bist per Funk mit deinem Fahrlehrer verbunden. Das kann vom Auto zum Motorrad sein, aber auch von Motorrad zu Motorrad. Unsere Fahrlehrer fahren selbst gern Motorrad und können dir als Lernhilfe die Grundfahraufgaben auch vorführen. |
seit 1. Mai 2014 muss jeder Bewerber für die Klassen A, A1, A2 und AM geeignete Motorradschutzbekleidung bei der praktischen Prüfung zum Erwerb der jeweiligen Zweiradfahrerlaunbis tragen. |
Die Schutzkleidung ist in der Praxis auch während aller Ausbildungsfahrten zu tragen und besteht aus:
einem passenden Motorradhelm, |
Nach Rechtsprechung trägt der Fahrlehrer bei der Motorradausbildung eine erhöhte Sorgfaltspflicht und Verantwortung, die über die Bestimmungen des § 21a Absatz 2 der StVO und § 4 der FahrschAusbO in Verbindung mit Anlage 2.1 hinausgeht. Danach ist es gerade die Aufgabe einer Ausbildung, mehr zu vermitteln, als das nach dem Gesetz absolut Notwendige. Daraus folgt: Der Fahrlehrer darf die Ausbildung nur durchführen, wenn der Fahrschüler entsprechende Schutzkleidung trägt. Weigert sich ein Fahrschüler Schutzkleidung zu tragen, ist der Fahrlehrer nötigenfalls verpflichtet, die Fahrstunde komplett abzusagen. Bei einem Sturz haftet sowohl der Fahrlehrer als auch der Fahrschulinhaber für Verletzungen (§§ 280, 276, 278 BGB), die bei vorhandener Schutzkleidung nicht oder nur vermindert eingetreten wären. |
Strenge Vorgaben auch für Klasse AM? Bei oberflächlicher Betrachtung könnte man zu dem Schluss kommen, bei Ausbildungen der Klasse AM sei die volle Montur nicht unbedingt nötig. Denn man bilde ja vorwiegend auf Motorrollern aus. Und AM-Neulinge benutzen ihre Roller hauptsächlich als Stadtfahrzeuge. |
Fahrschüler müssen gut angezogen auf dem Zweirad sitzen, egal ob Roller, Leichtkraftrad oder Motorrad. Ein Verletzungsrisiko besteht auch bei geringen Geschwindigkeiten. Die obige obergerichtlich postulierte Sorgfaltspflicht des Fahrlehrers muss so weit gehen, dass ein Fahrschüler bei jeder Zweiradausbildung möglichst gut bekleidet auf die Maschine gesetzt wird. |
Der Fahrschüler soll lernen, dass gute Schutzkleidung (neben einem technisch perfekten Fahrzeug) der einzige passive Schutz beim Zweirad ist. |
In der Fahrlehrerschaft muss die Forderung gelten: Immer und in jeder Situation perfekt angezogen! Egal ob AM oder Motorrad mit 200 PS. Beim Thema Sicherheit gibt es keine Kompromisse! |
Es steht eine Grundausrüstung an Schutzbekleidung in der Fahrschule zur verfügung. Helm, Nierengurt, Handschuhe und Jacke. Es ist nachvollziehbar, dass aus Hygienischen Gründen z.Bsp. Hosen und auch weil nicht jede Grüße zur verfügung gestellt werden kann z.Bsp. bei Stiefeln, nicht jedem die volle Schutzausrüstung von der Fahrschule zur Verfügung gestellt werden kann. |
Prüfungsrelevant und müssen vom Schüler beherscht werden
Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit
Inhalt der Grundfahraufgabe:
Fehlerbewertung:
Abbremsen mit höchtmöglicher Verzögerung
Beschreibung der Grundfahraufgabe:
Fehlerbewertung:
Ausweichen ohne Abbremsen
Inhalt der Grundfahraufgabe:
Fehlerbewertung:
Ausweichen nach Abbremsen
Inhalt der Grundfahraufgabe:
Fehlerbewertung:
Langer Slalom
Inhalt der Grundfahraufgabe:
Fehlerbewertung:
Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
Fehlerbewertung:
Fehlerbewertung:
Fehlerbewertung:
Grundfahraufgaben der Klassen | GA-Nr. | A, A2 und A1
Direkteinstieg |
A2 und A
stufenweiser Zugang |
AM |
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Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit (5 x 3,5 m Abstand) |
1 |
O |
O |
|
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung |
2 |
O |
O |
O |
Ausweichen ohne Abbremsen |
3 |
O |
O |
# eine innerhalb dieser 2 Aufgaben |
Ausweichen nach Abbremsen |
4 |
O |
O |
|
Slalom (4 x 7 m Abstand) |
5 |
# |
O |
|
Langer Slalom (4 x 9 m / 2 x 7 m Abstand ) |
6 |
|||
Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus |
7 |
# |
# eine innerhalb dieser 3 Aufgaben |
|
Stop and go |
8 |
|||
Kreisfahrt (4,5 m Halbmesser) |
9 |
|||
Summe der zu fahrenden GFA |
6 |
4 |
4 |
O = obligatorisch
# = alternativ
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