ASF
Aufbauseminar für Fahranfänger
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Voraussichtliche Termine:
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zwischen der ersten und zweiten Sitzung findet eine sogenannte Fahrprobe statt
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Kurz ASF bezeichnen sich von der Verwaltungsbehörde auferlegte Aufbauseminare, die bei Auffälligkeiten im Straßenverkehr während der Probezeit verordnet werden.
Alle Probeführerscheininhaber die mit mindestens einem Punkt im Verkehrszentralregister auf Grund Ihrer Auffälligkeit ( z.B. Geschwindigkeitsübertretung ) belegt worden sind, werden durch behördliche Anordnung aufgefordert an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
Des Weiteren verlängert sich für den Fahranfänger die Probezeit von zwei auf vier Jahre.
Wird der Aufforderung der Behörde nicht nachgekommen, bedeutet dies den Entzug der Fahrerlaubnis.
Da die jungen Fahrer sich scheinbar – trotz erfolgreich absolvierter Fahrschule – ihrer Verantwortung im Straßenverkehr nicht immer bewusst sind, soll das ASF-Seminar ihnen die Verkehrsregel noch einmal in Erinnerung rufen. Laut § 35 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) hat das in folgendem Rahmen zu geschehen:
“In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von den Fahranfängern zu erörtern. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und zukünftig rücksichtsvolleres Fahrverhalten erreicht werden. Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.“
Neben fortgesetzten Verbesserungen der Fahrausbildung wurden auch vermehrt Maßnahmen entwickelt, Verkehrs auffällige gezielt weiterzubilden bzw. nachzuschulen um eine Veränderung Ihres Verhaltens zu erreichen.
Die Wirksamkeit dieser Kursmodelle (ASF) konnte in mehreren von der Bundesanstalt für Straßenwesen begleiteten wissenschaftlichen Untersuchungen nachgewiesen werden.
Eine Bestätigung der Teilnahme am Aufbauseminar muss den Behörden innerhalb von 8 Wochen vorliegen. Liegt eine Teilnahmebescheinigung nach diesem Zeitraum noch nicht vor, so wird dem Betroffenen die Fahrerlaubnis entzogen und erst nach Teilnahme am Aufbauseminar wieder ausgestellt.
Ganz wichtig !!!! Es muss pünktlich zum Seminarbeginn eines jeden Temines erschienen werden. Verspätung oder Abwesenheit führt zum Ausschluss. Die ggf. bereits absolvierten Stunden verfallen und werden nicht angerechnet auf folgende Teilnahmen.
FES
Fahreignungsseminar zum Punkteabbau im Fahreignungsregister
Das Fahreignungsseminar ersetzt im Rahmen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems seit 1. Mai 2014 das bisherige Aufbauseminar für punktauffällige Kraftfahrer (ASP) und die verkehrspsychologische Beratung. Durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars (FES) können Kraftfahrer Punkte im Fahreignungsregister abbauen. Dabei gilt es folgendes zu beachten:
- Bei einem Stand von 1 – 5 Punkten kann einmal innerhalb von 5 Jahren durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden.
- Bei einem Stand von 6 – 7 Punkten kann durch den freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars kein Punkt abgebaut werden.
- Das Fahreignungsseminar wird zunächst bei rein freiwilliger Teilnahme in einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich begleitet.
- Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme, die aufeinander abgestimmt sind.
- Der Mindestzeitraum für ein Fahreignungsseminar beträgt 22 Tage.
- Die Kosten für ein Fahreignungsseminar liegen zwischen 300,00 und 600,00 €
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/fahreignungsseminar.html?nn=12830
Das Verkehrseignungsseminar besteht aus 2 Teilen, dem in der Fahrschule zu absolvierenden Teil der Verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und dem Verkehrspsychologischen Teil, der bei einem Verkehrspsychologen abgelegt werden muß.
Die von beiden Seminarleitern ausgestellte Teilnahmebescheinigung muss der Behörde innerhalb von 2 Wochen nach beendigung des Seminars vorgelegt werden.
Verkehrspädagogische Teilmaßnahme
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte (u. a. Verkehrsregeln und deren Sinn, Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln) werden individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten. Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet. Die Maßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden. Das zweite Modul darf frühestens eine Woche nach dem ersten Modul durchgeführt werden.
Verkehrspsychologische Teilmaßnahme
Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Die verkehrspsychologischen Teilmaßnahme besteht aus zwei Einzelsitzungen zu je 75 Minuten mit einem besonders geschulten Verkehrspsychologen (Einzelmaßnahme). Damit der Teilnehmer Zeit hat, die neuen Verhaltensweisen zur Veränderung seines riskanten Fahrverhaltens zu erproben, darf die zweite Sitzung frühestens drei Wochen nach der ersten Sitzung durchgeführt werden.