ASF
Aufbauseminar für Fahranfänger
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1. Sitzung
25. November 2019
— > Beobachtungsfahrt
27. November 2019
2. Sitzung
02. Dezember 2019
3. Sitzung
04.Dezember 2019
04. Sitzung
09. Dezember 2019
alle Sitzungen starten um 18:00Uhr
und enden um 20:15 Uhr
pünktliches erscheinen ist wichtig !!!

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kurz ASF bezeichnen sich von der Verwaltungsbehörde auferlegte Seminare, die bei Auffälligkeiten im Straßenverkehr auferlegt werden.
Alle Probeführerscheininhaber die mit mindestens einem Punkt im Verkehrszentralregister auf Grund Ihrer Auffälligkeit ( z.B. Geschwindigkeitsübertretung ) belegt worden sind, werden durch behördliche Anordnung aufgefordert an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
Des Weiteren verlängert sich für den Fahranfänger die Probezeit von zwei auf vier Jahre.
Wird der Aufforderung der Behörde nicht nachgekommen, bedeutet dies den Entzug der Fahrerlaubnis.
Neben fortgesetzten Verbesserungen der Fahrausbildung wurden auch vermehrt Maßnahmen entwickelt, Verkehrs auffällige gezielt weiterzubilden bzw. nachzuschulen um eine Veränderung Ihres Verhaltens zu erreichen.
Die Wirksamkeit dieser Kursmodelle (ASF) konnte in mehreren von der Bundesanstalt für Straßenwesen begleiteten wissenschaftlichen Untersuchungen nachgewiesen werden.
Eine Bestätigung der Teilnahme am Aufbauseminar muss den Behörden innerhalb von 8 Wochen vorliegen. Liegt eine Teilnahmebescheinigung nach diesem Zeitraum noch nicht vor, so wird dem Betroffenen die Fahrerlaubnis entzogen und erst nach Teilnahme am Aufbauseminar wieder ausgestellt.
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FES
Fahreignungsseminar zum Punkteabbau im Fahreignungsregister

Das Fahreignungsseminar ersetzt im Rahmen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems seit 1. Mai 2014 das bisherige Aufbauseminar für punktauffällige Kraftfahrer (ASP) und die verkehrspsychologische Beratung. Durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars (FES) können Kraftfahrer Punkte im Fahreignungsregister abbauen. Dabei gilt es folgendes zu beachten:
- Bei einem Stand von 1 – 5 Punkten kann einmal innerhalb von 5 Jahren durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden.
- Bei einem Stand von 6 – 7 Punkten kann durch den freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars kein Punkt abgebaut werden.
- Das Fahreignungsseminar wird zunächst bei rein freiwilliger Teilnahme in einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich begleitet.
- Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme, die aufeinander abgestimmt sind.
- Der Mindestzeitraum für ein Fahreignungsseminar beträgt 22 Tage.
- Die Kosten für ein Fahreignungsseminar liegen zwischen 300,00 und 600,00 €
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/fahreignungsseminar.html?nn=12830
Das Verkehrseignungsseminar besteht aus 2 Teilen, dem in der Fahrschule zu absolvierenden Teil der Verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und dem Verkehrspsychologischen Teil, der bei einem Verkehrspsychologen abgelegt werden muß.
Die von beiden Seminarleitern ausgestellte Teilnahmebescheinigung muss der Behörde innerhalb von 2 Wochen nach beendigung des Seminars vorgelegt werden.
Verkehrspädagogische Teilmaßnahme
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte (u. a. Verkehrsregeln und deren Sinn, Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln) werden individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten. Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet. Die Maßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden. Das zweite Modul darf frühestens eine Woche nach dem ersten Modul durchgeführt werden.
Verkehrspsychologische Teilmaßnahme
Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Die verkehrspsychologischen Teilmaßnahme besteht aus zwei Einzelsitzungen zu je 75 Minuten mit einem besonders geschulten Verkehrspsychologen (Einzelmaßnahme). Damit der Teilnehmer Zeit hat, die neuen Verhaltensweisen zur Veränderung seines riskanten Fahrverhaltens zu erproben, darf die zweite Sitzung frühestens drei Wochen nach der ersten Sitzung durchgeführt werden.