Laut des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) sind Bus und Lkw-Fahrer dazu verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Fortbildung teilzunehmen sofern sie gewerbliche Fahrten durchführen. Dies betrifft im Allgemeinen alle Fahrer von Fahrzeugen der folgenden Klassen: C1, C1/E, C, C/E, D1, D1/E, D, D/E. Diese Regelung gilt europaweit.
Inhalt der 5 Weiterbildungs Module
- Modul 1: Eco-Training
- Modul 2: Sozialvorschriften für den Güterverkehr
- Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
- Modul 5: Ladungssicherung
Ablauf und Dauer der Weiterbildung
Die Weiterbildung findet als Wochenseminar von Montag bis Freitag statt, jeweils von 09:00-17:00 Uhr.
Jeden Tag wird somit ein Modul im Umfang von 7 Unterrichtseinheiten behandelt. Modul 1 am Montag, bis Modul 5 am Freitag.
Die Fortbildung dauert insgesamt 35 Stunden zu je 60 Minuten. Pro Fortbildungs-Tag müssen somit 7 Zeitstunden an Unterrichtseinheiten absolviert werden.
Muss ich alle 5 Module auf einmal machen ?
Die einzelnen Module können innerhalb der Fristen in beliebiger Reihenfolge und zeitlicher Abfolge absolviert werden. Die bereits erworbenen Bescheinigungen bleiben bis zum jeweiligen Stichtag erhalten. Es ist also zum Ablauf nur wichtig, dass alle 5 Module bis zum Stichtag erworben wurden, um den Lkw Fahrerlaubnis verlängern zu können.
“Bescheinigung” nach erfolgreicher Teilnahme an der Weiterbildung
Deine Teilnahme an der Berufskraftfahrer Weiterbildung wird mit einer Bescheinigung bestätigt, die bei der zuständigen Behörde vorgelegt werden muss, um die Schlüsselzahl 95 in die Fahrerlaubnis eintragen zu lassen.
Die zuständige Behörde in Berlin ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in der Puttkamerstr. 16-18, in 10958 Berlin.
Tel.: (030) 90269-2300, Fax: (030) 90269-2393.
Unter https://service.berlin.de/dienstleistung/121634/standort/121646/ sind weitere Informationen über alle Voraussetzungen zum Verlängern Deiner Fahrerlaubnis zu finden.
Fristen
Wenn die Weiterbildungs-Module zur Eintragung der Schlüsselzahl 95 mehr als 6 Monate vor dem Ablauf der Fahrerlaubnisklassen vorgelegt werden, wird nur ein Umtausch des Führerscheins bearbeitet.
Die Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen findet in einem separaten Antragsverfahren zu dem Termin statt, an dem die Klassen ablaufen. Bei einem Umtausch sind daher keine ärztlichen Untersuchungen abzugeben. Diese können nicht berücksichtigt werden, da eine vorzeitige Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen nicht möglich ist.
Bei der nächsten Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen können alle Weiterbildungen, die dann noch nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen, erneut anerkannt werden.
Ab der regulären nächsten Verlängerung werden dann beide Fristen (Ablauf der Fahrerlaubnisklassen und Gültigkeit der Schlüsselzahl 95) einheitlich für 5 Jahre eingetragen.
DEKRA Info zur Schlüsselzahl 95
Möglichkeiten der Förderung durch BAG oder Bundesagentur für Arbeit
Die Pflicht und Selbstkontrolle zur Absolvierung der Weiterbildung obliegt dem Kraftfahrer. Das heißt, grundsätzlich muss er sich selbst um die Weiterbildung kümmern und auch die Kosten übernehmen. Viele Unternehmen übernehmen die Kosten der 5 Module für ihre Angestellten. Grundsätzlich sind die Arbeitgeber aber nicht verpflichtet, die Weiterbildungskosten zu tragen oder für Teilnahme Arbeitszeit oder Zusätzliches Frei zu geben.
Die Kosten für die 5 Module könnten von der BAG oder der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Wobei das Bundesamt für Güterverkehr dafür einen Antrag vom Arbeitgeber benötigt und das Arbeitsamt die Kosten für die 5 Module nur übernimmt, wenn der Arbeitsplatz dadurch gefährdet wäre, sollten die 5 Module nicht absolviert werden.