Berufskraftfahrer Weiterbildung nach § 5 BKrFQG

i.v.m § 4 der BKrFQV

Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit muss der Fahrer an einer min. 35 Stunden umfassenden Weiterbildung teilgenommen haben. Die Weiterbildung darf in einzelnen min. 7 Stunden dauernden Blöcke aufgeteilt werden. In welchen Abständen die einzelnen Blöcke auf die 5 Jahre aufgeteilt werden ist nicht geregelt. Zulässig wäre es Bsp. Weise erst 2 Woche vor Ablauf der Gültigkeit eine 5 Tägige Weiterbildung ( 5 Module ) am Stück zu besuchen.

Die Fahrschule Eulert ist eine gesetzlich anerkannte Ausbildungsstätte für Berufskraftfahrer.

Zulassungsbehörde: LABO

Ausbildungsstätten sind gemäß §4(2) i.v.m. §7(1) Nr.1 BKrFQG Fahrschulen mit Fahrschulerlaubnis CE/DE nach §10 FAhrlG. anerkannt.